RS OGH 1930/3/26 4Ob155/30, 4Ob7/57, 5Ob212/72, 4Ob87/78, 6Ob505/81, 4Ob123/81, 1Ob790/82, 1Ob507/83

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Veröffentlicht am 26.03.1930
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Norm

ABGB §1478
ABGB §1486

Rechtssatz

Unkenntnis des Berechtigten schließt nur im Falle arglistigen Verhaltens des Verpflichteten den Beginn der Verjährung aus (siehe jedoch SZ 13/191).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1930:RS0034292

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.01.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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