Norm
EO §37 AcRechtssatz
Dem Hypothekargläubiger steht die Klage auf Unzulässigerklärung der Exekution hinsichtlich der Fahrnisse, die er als Zubehör der ihm verpfändeten Liegenschaft in Anspruch nimmt gemäß § 37 EO zu.Dem Hypothekargläubiger steht die Klage auf Unzulässigerklärung der Exekution hinsichtlich der Fahrnisse, die er als Zubehör der ihm verpfändeten Liegenschaft in Anspruch nimmt gemäß Paragraph 37, EO zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1930:RS0000767Dokumentnummer
JJR_19300620_OGH0002_0040OB00271_3000000_001