RS OGH 1930/6/27 3Ob536/30

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.06.1930
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Norm

EO §385
ZPO §228

Rechtssatz

Das im Inlande dem Drittschuldner zugestellte Drittverbot eines ausländischen Gerichtes steht einer Leistungsklage des Gegners der gefährdeten Partei gegen den Drittschuldner im Inlande nicht entgegen. Der Klage des Gegners der gefährdeten Partei gegen den Drittschuldner auf Feststellung der Unwirksamkeit des Drittverbotes für das österreichische Bundesgebiet fehlt es an einem Feststellungsinteresse.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 536/30
    Entscheidungstext OGH 27.06.1930 3 Ob 536/30
    SZ 12/231

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1930:RS0006154

Dokumentnummer

JJR_19300627_OGH0002_0030OB00536_3000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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