RS OGH 1930/7/8 3Ob584/30, 5Ob64/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.07.1930
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Norm

ABGB §896

Rechtssatz

Rückgriff des Käufers einer Liegenschaft in Ansehung der von ihm bezahlten Gebühr für eine frühere Übertragung derselben Liegenschaft.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1930:RS0017431

Dokumentnummer

JJR_19300708_OGH0002_0030OB00584_3000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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