Norm
EO §1 Z5 IIERechtssatz
Auf Grund eines vor dem Strafrichter geschlossenen Vergleiches, worin sich der Angeklagte dem Privatankläger gegenüber verpflichtet, innerhalb einer bestimmten Frist an einen Dritten eine Zahlung zu leisten, kann der Dritte zur Hereinbringung des Betrages Exekution führen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1930:RS0000097Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.05.2025