Norm
StPO §114Rechtssatz
Unter Bestimmung der Versicherungssumme im § 114 StPO ist nicht nur die Höhe der Versicherungssumme, sondern auch die Art der Sicherstellung zu verstehen.Unter Bestimmung der Versicherungssumme im Paragraph 114, StPO ist nicht nur die Höhe der Versicherungssumme, sondern auch die Art der Sicherstellung zu verstehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1930:RS0097177Dokumentnummer
JJR_19300729_OGH0002_0040OS00361_3000000_001