Norm
ZPO §261 Abs6Rechtssatz
Durch die beim unzuständigen Gerichte innerhalb der Frist des § 569 ZPO eingebrachte, nach deren Ablauf an das zuständige Gericht überwiesene Klage auf Zurückstellung des Bestandobjektes wird die stillschweigende Erneuerung des Bestandvertrages verhindert.Durch die beim unzuständigen Gerichte innerhalb der Frist des Paragraph 569, ZPO eingebrachte, nach deren Ablauf an das zuständige Gericht überwiesene Klage auf Zurückstellung des Bestandobjektes wird die stillschweigende Erneuerung des Bestandvertrages verhindert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1930:RS0040010Dokumentnummer
JJR_19300731_OGH0002_0040OB00367_3000000_001