Norm
EO §251 Z6Rechtssatz
Nach § 251 Z 6 EO sind nur solche Maschinen der Exekution entzogen, welche zur persönlichen Ausübung des Handwerkes als solchen, das heißt im handwerksmäßigen Umfange, unbedingt notwendig sind.Nach Paragraph 251, Ziffer 6, EO sind nur solche Maschinen der Exekution entzogen, welche zur persönlichen Ausübung des Handwerkes als solchen, das heißt im handwerksmäßigen Umfange, unbedingt notwendig sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1930:RS0003534Dokumentnummer
JJR_19301003_OGH0002_0020OB00972_3000000_001