Norm
ZPO §528 C4Rechtssatz
Wenn die Rechtskraftwirkung der Entscheidung der zweiten Instanz von der der ersten Instanz verschieden ist, dann liegt, wenn auch beide Beschlüsse auf Zurückweisung der Klage lauten, nicht eine bestätigende Entscheidung vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1930:RS0044184Dokumentnummer
JJR_19301219_OGH0002_0030OB00848_3000000_001