Norm
ABGB §762Rechtssatz
Das Pflichtteilsrecht der Eltern besteht nur, wenn keine Kinder vorhanden sind, aber nicht, wenn die Kinder auf ihr Erbrecht verzichtet haben oder ausgeschlossen oder enterbt sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1931:RS0015369Dokumentnummer
JJR_19310429_OGH0002_0020OB00406_3100000_001