RS OGH 1986/10/22 2Ob360/31, 1Ob634/86

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Veröffentlicht am 15.05.1931
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Norm

EO §222c

Rechtssatz

Wird der Gläubiger aus der allein versteigerten Liegenschaft des Hauptschuldners befriedigt, so entsteht kein Ersatzanspruch der nachstehenden Berechtigten nach § 222 Abs 4 EO hinsichtlich einer simultan haftenden Liegenschaft des Bürgen und Zahlers.Wird der Gläubiger aus der allein versteigerten Liegenschaft des Hauptschuldners befriedigt, so entsteht kein Ersatzanspruch der nachstehenden Berechtigten nach Paragraph 222, Absatz 4, EO hinsichtlich einer simultan haftenden Liegenschaft des Bürgen und Zahlers.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1931:RS0003642

Dokumentnummer

JJR_19310515_OGH0002_0020OB00360_3100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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