Norm
EO §222 cRechtssatz
Die Einräumung des Ersatzanspruches nach § 222 EO auf eine dem Antragsteller gehörige Liegenschaft ist unzulässig.Die Einräumung des Ersatzanspruches nach Paragraph 222, EO auf eine dem Antragsteller gehörige Liegenschaft ist unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1931:RS0003637Dokumentnummer
JJR_19310529_OGH0002_0040OB00255_3100000_001