Norm
MG §21 Abs1 A1Rechtssatz
Streitanhängigkeit besteht nicht, wenn der Vermieter gegen den Mieter eine Kündigung einbringt und daneben für den gleichen Zeitpunkt einen Räumungsauftrag nach § 567 ZPO erwirkt und gegen beide Einwendungen erhoben werden.Streitanhängigkeit besteht nicht, wenn der Vermieter gegen den Mieter eine Kündigung einbringt und daneben für den gleichen Zeitpunkt einen Räumungsauftrag nach Paragraph 567, ZPO erwirkt und gegen beide Einwendungen erhoben werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1931:RS0039180Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.01.2013