RS OGH 1931/8/13 3Ob712/31, 3Ob77/70

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.08.1931
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Norm

EO §35 Ag
KO §47
KO §124

Rechtssatz

Gegen die zur Hereinbringung der Massekosten (Entlohnung des Ausgleichsverwalters) geführte Exekution auf die Konkursmasse kann die Einwendung mangelnder Deckung für alle Massekosten nur im Wege der Einwendung gegen den Anspruch erhoben werden.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 712/31
    Entscheidungstext OGH 13.08.1931 3 Ob 712/31
    SZ 13/172
  • 3 Ob 77/70
    Entscheidungstext OGH 24.06.1970 3 Ob 77/70
    Beisatz: Eine Unzulänglichkeit der Masse muß, wenn dies bereits in einem anhängigen Rechtsstreit möglich ist, dort und wenn dies wie hier, wo der Exekutionstitel ein Rückstandsausweis ist, nicht möglich war, im Wege einer Oppositionsklage geltend gemacht werden. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1931:RS0001080

Dokumentnummer

JJR_19310813_OGH0002_0030OB00712_3100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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