RS OGH 1931/12/23 1Ob1135/31

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Veröffentlicht am 23.12.1931
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Norm

EO §216 IIIb

Rechtssatz

Zur Frage der vorwiegenden Widmung eines Gebäudes für den Betrieb eines Unternehmens. Die Ehegattin des Unternehmers ist gem § 38c AKVG für die rückständigen Krankenversicherungsbeträge zur ungeteilten Hand mit dem Ehegatten zahlungspflichtig, es genießen aber diese Beiträge kein Vorzugsrecht an ihren Liegenschaften.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 1135/31
    Entscheidungstext OGH 23.12.1931 1 Ob 1135/31
    SZ 13/274

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1931:RS0003291

Dokumentnummer

JJR_19311223_OGH0002_0010OB01135_3100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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