Norm
EO §216 IIIbRechtssatz
Zur Frage der vorwiegenden Widmung eines Gebäudes für den Betrieb eines Unternehmens. Die Ehegattin des Unternehmers ist gem § 38c AKVG für die rückständigen Krankenversicherungsbeträge zur ungeteilten Hand mit dem Ehegatten zahlungspflichtig, es genießen aber diese Beiträge kein Vorzugsrecht an ihren Liegenschaften.Zur Frage der vorwiegenden Widmung eines Gebäudes für den Betrieb eines Unternehmens. Die Ehegattin des Unternehmers ist gem Paragraph 38 c, AKVG für die rückständigen Krankenversicherungsbeträge zur ungeteilten Hand mit dem Ehegatten zahlungspflichtig, es genießen aber diese Beiträge kein Vorzugsrecht an ihren Liegenschaften.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1931:RS0003291Dokumentnummer
JJR_19311223_OGH0002_0010OB01135_3100000_001