Rechtssatz
Vermächtnisnehmer, deren Vermächtnisse bedingt sind und fortlaufende jährliche Zahlungen zum Gegenstande haben, denen daher ein Sicherstellungsanspruch nach § 161 AußStrG zusteht, sind zum Rekurse gegen die Ausscheidung von Vermögensstücken aus dem Nachlaßinventar berechtigt.Vermächtnisnehmer, deren Vermächtnisse bedingt sind und fortlaufende jährliche Zahlungen zum Gegenstande haben, denen daher ein Sicherstellungsanspruch nach Paragraph 161, AußStrG zusteht, sind zum Rekurse gegen die Ausscheidung von Vermögensstücken aus dem Nachlaßinventar berechtigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1932:RS0006580Dokumentnummer
JJR_19320422_OGH0002_0040OB00160_3200000_001