Norm
EO §36 Z3 AbRechtssatz
Ein nach Überreichung der Klage außergerichtlich zwischen den Parteien abgeschlossener Vergleich berechtigt zur Klage nach § 36 Z 3 EO auf Unzulässigkeit der Exekution, die auf Grund des vereinbarungswidrig erwirkten Versäumungsurteiles bewilligt wurde. (Siehe aber SZ 12/303 !)Ein nach Überreichung der Klage außergerichtlich zwischen den Parteien abgeschlossener Vergleich berechtigt zur Klage nach Paragraph 36, Ziffer 3, EO auf Unzulässigkeit der Exekution, die auf Grund des vereinbarungswidrig erwirkten Versäumungsurteiles bewilligt wurde. (Siehe aber SZ 12/303 !)
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1932:RS0000815Dokumentnummer
JJR_19320504_OGH0002_0010OB00432_3200000_001