Norm
EO §294 KRechtssatz
Der Anspruch auf Vorauszahlung der Kosten einer vom Gläubiger auf Grund einer Ermächtigung nach § 353 EO vorzunehmenden Veröffentlichung ist kein der Exekution unterliegendes Vermögen.Der Anspruch auf Vorauszahlung der Kosten einer vom Gläubiger auf Grund einer Ermächtigung nach Paragraph 353, EO vorzunehmenden Veröffentlichung ist kein der Exekution unterliegendes Vermögen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1932:RS0004134Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.11.2012