Rechtssatz
Die Feststellungsklage nach dem § 228 ZPO ist zulässig zur Feststellung des Bestandes des dem Mieter im § 19 Abs 2 Z 10 MG eingeräumten Rechtes, die Wohnung den in dieser Gesetzesstelle genannten Personen zu überlassen.Die Feststellungsklage nach dem Paragraph 228, ZPO ist zulässig zur Feststellung des Bestandes des dem Mieter im Paragraph 19, Absatz 2, Ziffer 10, MG eingeräumten Rechtes, die Wohnung den in dieser Gesetzesstelle genannten Personen zu überlassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1932:RS0038948Dokumentnummer
JJR_19321117_OGH0002_0040OB00424_3200000_001