RS OGH 1932/12/13 2Ob1137/32

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Veröffentlicht am 13.12.1932
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Norm

ABGB §932 IIIa
ABGB §1447

Rechtssatz

Bei einem Kauf mehrerer Stücke gleicher Art steht der Wandlungsklage des Käufers der Umstand nicht entgegen, daß der Käufer infolge Unterganges einiger Stücke und infolge Weiterveräußerung anderer Stücke unverschuldet nicht mehr in der Lage ist, sämtliche Stücke zurückzustellen.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 1137/32
    Entscheidungstext OGH 13.12.1932 2 Ob 1137/32
    Veröff: SZ 14/248

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1932:RS0023976

Dokumentnummer

JJR_19321213_OGH0002_0020OB01137_3200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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