Rechtssatz
Das mit der Zustellung der Klage zwischen den Parteien begründete Prozeßrechtsverhältnis erfährt keine Veränderung dadurch, daß der klagende Miteigentümer sein Miteigentumsrecht veräußert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0039299Dokumentnummer
JJR_19330302_OGH0002_0030OB00147_3300000_002