RS OGH 1933/3/7 3Ob186/33

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Veröffentlicht am 07.03.1933
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Norm

ABGB §878
ABGB §879

Rechtssatz

Wer weiß, daß es gesetzlich verboten ist, zu vereinbaren, man werde bei einer Versteigerung nicht mitbieten, und sich darauf verläßt, daß der andere Teil das für diesen Verzicht zugesicherte Entgelt leisten werde, genießt keinen Vertrauensschutz.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 186/33
    Entscheidungstext OGH 07.03.1933 3 Ob 186/33
    Veröff: SZ 15/50

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0025117

Dokumentnummer

JJR_19330307_OGH0002_0030OB00186_3300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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