Norm
ABGB §141 IDRechtssatz
Ausnahmsweise hat unter sehr berücksichtigungswerten Umständen auch ein großjähriges, dem Haushalte des Vaters nicht mehr angehöriges Kind nur einen Anspruch auf die ihm angebotene Naturalverpflegung am väterlichen Tisch.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0047774Dokumentnummer
JJR_19330428_OGH0002_0040OB00199_3300000_001