Norm
EO §15Rechtssatz
Eine zwangsweise Pfandrechtsbegründung kann auch vor Einlangen der Antwort auf die an die Verwaltungsbehörde gerichtete Anfrage bewilligt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0000581Im RIS seit
27.06.1933Zuletzt aktualisiert am
16.05.2023