RS OGH 1933/9/15 3Ob786/33

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Veröffentlicht am 15.09.1933
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Norm

ZPO §235 Abs1 E
ZPO §391

Rechtssatz

Wird im Laufe des Rechtsstreites die Einwendung der Gegenforderung dadurch ausgedehnt, daß behauptet wird, die Gegenforderung sei größer, als bisher behauptet, und wird diese Ausdehnung wegen Nichtfälligkeit der Forderung nicht zugelassen, so ist dagegen der Rekurs zulässig. Auf Aufrechnungseinwendungen ist der § 235 ZPO nicht anwendbar.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 786/33
    Entscheidungstext OGH 15.09.1933 3 Ob 786/33
    Veröff: SZ 15/186

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0039633

Dokumentnummer

JJR_19330915_OGH0002_0030OB00786_3300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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