RS OGH 1933/10/12 1Ob849/33

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Veröffentlicht am 12.10.1933
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Norm

ABGB §22
ABGB §545
ABGB §646
ZPO §1

Rechtssatz

Der Fall der Erbseinsetzung einer noch nicht existent gewordenen, sondern im letzten Willen des Erblassers vorgesehenen, erst nach seinem Tode zu errichtenden Stiftung ist in Analogie zu § 22 ABGB zu beurteilen. Im Stadium der Ungewissheit, ob die Stiftung existent geworden ist, muß ihr eine bedingte Parteifähigkeit zuerkannt werden. RG 09.09.1942, VIII 67 DREvBl 1942 Nr 291

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 849/33
    Entscheidungstext OGH 12.10.1933 1 Ob 849/33
    gegenteilig; nur: Der Fall der Erbseinsetzung einer noch nicht existent gewordenen, sondern im letzten Willen des Erblassers vorgesehenen, erst nach seinem Tode zu errichtenden Stiftung ist in Analogie zu § 22 ABGB zu beurteilen. (T1) Veröff: SZ 15/202

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0009091

Dokumentnummer

JJR_19331012_OGH0002_0010OB00849_3300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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