Rechtssatz
Aus einer mit der Beschränkung des § 27 des Gesetzes vom 6.2.1919, StGBl. Nr 98, erlassenen Einantwortungsurkunde, welche von dem Erben und dem Vermächtnisnehmer unter Zustellungsverzicht zur grundbücherlichen Durchführung gewidmet wurde, erwachsen diesen bereits Rechte.Aus einer mit der Beschränkung des Paragraph 27, des Gesetzes vom 6.2.1919, StGBl. Nr 98, erlassenen Einantwortungsurkunde, welche von dem Erben und dem Vermächtnisnehmer unter Zustellungsverzicht zur grundbücherlichen Durchführung gewidmet wurde, erwachsen diesen bereits Rechte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0007226Dokumentnummer
JJR_19331128_OGH0002_0040OB00538_3300000_001