RS OGH 1933/11/28 4Ob538/33

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Veröffentlicht am 28.11.1933
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Rechtssatz

Aus einer mit der Beschränkung des § 27 des Gesetzes vom 6.2.1919, StGBl. Nr 98, erlassenen Einantwortungsurkunde, welche von dem Erben und dem Vermächtnisnehmer unter Zustellungsverzicht zur grundbücherlichen Durchführung gewidmet wurde, erwachsen diesen bereits Rechte.Aus einer mit der Beschränkung des Paragraph 27, des Gesetzes vom 6.2.1919, StGBl. Nr 98, erlassenen Einantwortungsurkunde, welche von dem Erben und dem Vermächtnisnehmer unter Zustellungsverzicht zur grundbücherlichen Durchführung gewidmet wurde, erwachsen diesen bereits Rechte.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 538/33
    Entscheidungstext OGH 28.11.1933 4 Ob 538/33
    SZ 15/242

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0007226

Dokumentnummer

JJR_19331128_OGH0002_0040OB00538_3300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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