Norm
ABGB §775Rechtssatz
Der Pflichtteilsanspruch kann auch vor der Beendigung der Verlassenschaftsabhandlung im Rechtswege geltend gemacht werden. In die Nachlaßinventur nicht aufgenommene Nachlaßgegenstände können zwecks Festsetzung des Pflichtteiles auf Grund eines Beweisantrages im Rechtsstreit geschätzt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0012877Dokumentnummer
JJR_19331130_OGH0002_0040OB00352_3300000_001