RS OGH 1934/1/30 3Ob958/32

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Veröffentlicht am 30.01.1934
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Norm

ZPO §54

Rechtssatz

Hat die Partei rechtsirrtümlich Barauslagen (Gebühren), die sie schuldet, aber noch nicht geleistet hat, in der Frist des § 54 ZPO mit einem zu niedrigen Betrage verzeichnet, so ist ihr nach dieser Frist geleistetes Begehren um Zuspruch des Fehlbetrages dem Gegner gegenüber verspätet.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 958/32
    Entscheidungstext OGH 30.01.1934 3 Ob 958/32
    Veröff: SZ 16/22

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1934:RS0036045

Dokumentnummer

JJR_19340130_OGH0002_0030OB00958_3200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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