Norm
ABGB §166 ERechtssatz
Ein minderjähriges Kind österreichischer Staatsbürgerschaft, das mit seinem unehelichen Vater, einem Österreicher, vor einem österreichischen Gerichte einen Vergleich auf Unterhaltsleistung geschlossen hat, geht seines Anspruches auf Grund dieses Vergleiches dadurch nicht verlustig, daß es die deutsche Staatsbürgerschaft erworben und das sechzehnte Lebensjahr überschritten hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1934:RS0048686Dokumentnummer
JJR_19340301_OGH0002_0010OB00160_3400000_001