RS OGH 2015/4/9 3Ob158/34, 3Ob284/01p, 9Ob67/03y, 7Ob40/15f

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Veröffentlicht am 09.03.1934
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Rechtssatz

Der gerichtlich bestellte Sachverständige hat gegen die Parteien keinen auf privatrechtlichem Titel beruhenden Entlohnungsanspruch, der im ordentlichen Rechtswege geltend gemacht werden könnte, sondern nur einen öffentlich - rechtlichen Anspruch gegen des Gericht auf Bestimmung und Einhebung der Gebühr.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1934:RS0040706

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.08.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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