Norm
AngG §23 Abs1 IARechtssatz
Die Ausschlussfrist der §§ 34 AngG und 22 GutsAngG gilt nicht für Ansprüche auf die Abfertigung.Die Ausschlussfrist der Paragraphen 34, AngG und 22 GutsAngG gilt nicht für Ansprüche auf die Abfertigung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Fallfrist, Frist, Geltendmachung, Angestellte, Gutsangestellte, Fälligkeit, Verjährung, Entgeltrückstand, Gehaltsrückstand, rückständiges Entgelt, rückständiges Gehalt, Verzug, Ende, Beendigung, AuflösungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1934:RS0028477Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.03.2026