Norm
ABGB §1328Rechtssatz
Mißbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses ist nur dann anzunehmen, wenn das Abhängigkeitsverhältnis der Beweggrund für die Frauensperson war, die außereheliche Beiwohnung zu gestatten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1934:RS0031589Dokumentnummer
JJR_19340327_OGH0002_0010OB00194_3400000_001