Norm
EO §399Rechtssatz
Nach Aufhebung der EV kann der auf § 37 EO gestützten Klage auch dann nicht mehr stattgegeben werden, wenn die EV infolge Erlages der dem Gegner der gefährdeten Partei auferlegten Sicherheit aufgehoben wurde.Nach Aufhebung der EV kann der auf Paragraph 37, EO gestützten Klage auch dann nicht mehr stattgegeben werden, wenn die EV infolge Erlages der dem Gegner der gefährdeten Partei auferlegten Sicherheit aufgehoben wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1934:RS0005591Dokumentnummer
JJR_19340424_OGH0002_0030OB00048_3400000_001