RS OGH 1934/5/4 4Ob157/34

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Veröffentlicht am 04.05.1934
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Norm

ABGB §879 CIIk
ABGB §1174
PresseG §26 Abs2

Rechtssatz

Die Veröffentlichung eines bestellten Artikels, für den durch Aufgabe eines Inserates bezahlt wird, in der Form eines von der Redaktion aus eigenem Antrieb gebrachten Artikels ist unsittlich und durch § 26 PresseG verboten. Das versprochene Entgelt kann nicht gefordert werden, das geleistete verfällt an den Bundesschatz.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 157/34
    Entscheidungstext OGH 04.05.1934 4 Ob 157/34
    Veröff: SZ 16/187

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1934:RS0038708

Dokumentnummer

JJR_19340504_OGH0002_0040OB00157_3400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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