Norm
ABGB §879 CIIkRechtssatz
Die Veröffentlichung eines bestellten Artikels, für den durch Aufgabe eines Inserates bezahlt wird, in der Form eines von der Redaktion aus eigenem Antrieb gebrachten Artikels ist unsittlich und durch § 26 PresseG verboten. Das versprochene Entgelt kann nicht gefordert werden, das geleistete verfällt an den Bundesschatz.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1934:RS0038708Dokumentnummer
JJR_19340504_OGH0002_0040OB00157_3400000_001