RS OGH 2015/4/28 1Ob195/34, 3Ob200/58, 8Ob2042/96v, 5Ob126/10f, 3Ob90/12z, 5Ob50/15m

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Veröffentlicht am 29.05.1934
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Rechtssatz

Eine Hypothekarforderung kann mit Wirksamkeit gegen Dritte nur durch bücherliche Übertragung abgetreten werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1934:RS0015164

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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