RS OGH 1934/9/26 1Ob665/34

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.09.1934
beobachten
merken

Norm

VersVG §102

Rechtssatz

Die Erklärung des Versicherungsnehmers, den Wiederaufbau des gegen Brandschaden versicherten und abgebrannten Gebäudes nicht durchführen zu wollen, sondern den Ersatz des Verkehrswertes des Gebäudes zu verlangen, kann nicht als ein den Versicherer befreiendes Verhalten des Versicherungsnehmers im Sinne des § 82/1 VersVG (alt) angesehen werde.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 665/34
    Entscheidungstext OGH 26.09.1934 1 Ob 665/34
    Veröff: SZ 16/202

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1934:RS0080981

Dokumentnummer

JJR_19340926_OGH0002_0010OB00665_3400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten