Norm
AO §46 Abs4Rechtssatz
Der vom Ausgleichskommissär gemäß § 46 Abs 4 AO erteilte Auftrag, eine bestrittene Forderung sicherzustellen, stellt keinen Exekutionstitel dar.Der vom Ausgleichskommissär gemäß Paragraph 46, Absatz 4, AO erteilte Auftrag, eine bestrittene Forderung sicherzustellen, stellt keinen Exekutionstitel dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1934:RS0000148Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.12.2011