Norm
ZPO §562 ff ARechtssatz
Eine Kündigung, die nur den Zweck hat, die stillschweigende Erneuerung des Bestandvertrages zu verhindern, ist nicht an die Formen der §§ 562 ff ZPO gebunden.Eine Kündigung, die nur den Zweck hat, die stillschweigende Erneuerung des Bestandvertrages zu verhindern, ist nicht an die Formen der Paragraphen 562, ff ZPO gebunden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1934:RS0044788Dokumentnummer
JJR_19341009_OGH0002_0020OB00829_3400000_002