RS OGH 1934/12/13 4Ob471/34

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Veröffentlicht am 13.12.1934
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Norm

ABGB §166 Dc

Rechtssatz

Der uneheliche Vater der Mutter eines unehelichen Kindes gehört nicht zu den im § 166 ABGB angeführten "mütterlichen Großeltern" dieses Kindes. Dagegen ist der Vater der durch Begünstigung des Staatsoberhauptes für ehelich erklärten Mutter eines unehelichen Kindes den dort genannten "mütterlichen Großeltern" dieses Kind zuzuzählen.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 471/34
    Entscheidungstext OGH 13.12.1934 4 Ob 471/34
    Veröff: SZ 16/245

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1934:RS0048677

Dokumentnummer

JJR_19341213_OGH0002_0040OB00471_3400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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