Norm
ABGB §166 DcRechtssatz
Der uneheliche Vater der Mutter eines unehelichen Kindes gehört nicht zu den im § 166 ABGB angeführten "mütterlichen Großeltern" dieses Kindes. Dagegen ist der Vater der durch Begünstigung des Staatsoberhauptes für ehelich erklärten Mutter eines unehelichen Kindes den dort genannten "mütterlichen Großeltern" dieses Kind zuzuzählen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1934:RS0048677Dokumentnummer
JJR_19341213_OGH0002_0040OB00471_3400000_001