RS OGH 1935/1/25 1Ob36/35

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Veröffentlicht am 25.01.1935
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Norm

AO §47

Rechtssatz

Es bildet eine nach § 47 AO unzulässige Sonderbegünstigung, wenn ein Gläubiger seine Zustimmung zum Ausgleich davon abhängig macht, daß ihm ein naher Verwandter des Ausgleichsschuldners eine größere Menge Waren abkauft.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 36/35
    Entscheidungstext OGH 25.01.1935 1 Ob 36/35
    Veröff: SZ 17/19

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1935:RS0052027

Dokumentnummer

JJR_19350125_OGH0002_0010OB00036_3500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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