Norm
VersVG §39 Abs1Rechtssatz
Wenn der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer qualifiziert eingemahnten Folgeprämie nach Ablauf der Nachfrist im Verzuge ist und die weitere Folgeprämie ebenfalls qualifiziert eingemahnt wurde, der Versicherungsfall aber vor Bezahlung der ersten Folgeprämie innerhalb der für die zweite Prämienzahlung erteilten Nachfrist eingetreten ist, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei (§ 39 Abs 3 VersVG).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1935:RS0080730Dokumentnummer
JJR_19350212_OGH0002_0010OB00007_3500000_001