RS OGH 1935/2/12 1Ob7/35

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Veröffentlicht am 12.02.1935
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Norm

VersVG §39 Abs1

Rechtssatz

Wenn der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer qualifiziert eingemahnten Folgeprämie nach Ablauf der Nachfrist im Verzuge ist und die weitere Folgeprämie ebenfalls qualifiziert eingemahnt wurde, der Versicherungsfall aber vor Bezahlung der ersten Folgeprämie innerhalb der für die zweite Prämienzahlung erteilten Nachfrist eingetreten ist, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei (§ 39 Abs 3 VersVG).

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 7/35
    Entscheidungstext OGH 12.02.1935 1 Ob 7/35
    Veröff: SZ 17/26

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1935:RS0080730

Dokumentnummer

JJR_19350212_OGH0002_0010OB00007_3500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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