Norm
ABGB §1295 Ia2Rechtssatz
Die Lebensgefährtin hat keinen Anspruch nach § 1327 ABGB, aber auch keinen Anspruch auf Ersatz eines mittelbaren Schadens.Die Lebensgefährtin hat keinen Anspruch nach Paragraph 1327, ABGB, aber auch keinen Anspruch auf Ersatz eines mittelbaren Schadens.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1935:RS0022552Im RIS seit
03.10.1935Zuletzt aktualisiert am
14.07.2025