RS OGH 2025/4/29 2Ob735/35; 2Ob64/92; 8Ob127/02p; 2Ob113/24t; 2Ob30/25p

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Veröffentlicht am 03.10.1935
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Norm

ABGB §1295 Ia2
ABGB §1327 C4
  1. ABGB § 1295 heute
  2. ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
  1. ABGB § 1327 heute
  2. ABGB § 1327 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Die Lebensgefährtin hat keinen Anspruch nach § 1327 ABGB, aber auch keinen Anspruch auf Ersatz eines mittelbaren Schadens.Die Lebensgefährtin hat keinen Anspruch nach Paragraph 1327, ABGB, aber auch keinen Anspruch auf Ersatz eines mittelbaren Schadens.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1935:RS0022552

Im RIS seit

03.10.1935

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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