RS OGH 1935/11/6 1Ob582/35

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.11.1935
beobachten
merken

Norm

ZPO §448 e
ZPO §453
ZPO §502 Abs2

Rechtssatz

Wurde beim Bezirksgerichte ein 150,-- S übersteigender Betrag eingeklagt, dem Kläger ein Betrag unter 150,-- zugesprochen, das Mehrbegehren rechtskräftig abgewiesen und vom Berufungsgerichte infolge Berufung des Beklagten das Klagebegehren vollständig abgewiesen, so kann das Urteil des Berufungsgerichtes vom Kläger mit Revision angefochten werden.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 582/35
    Entscheidungstext OGH 06.11.1935 1 Ob 582/35
    Veröff: SZ 17/158

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1935:RS0041641

Dokumentnummer

JJR_19351106_OGH0002_0010OB00582_3500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten