Rechtssatz
Ein einmaliger Eigentumseingriff, der keine dauernde Störung verursacht hat und keine Wiederholung besorgen läßt, berechtigt nicht zur Klage nach § 523 ABGB.Ein einmaliger Eigentumseingriff, der keine dauernde Störung verursacht hat und keine Wiederholung besorgen läßt, berechtigt nicht zur Klage nach Paragraph 523, ABGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1936:RS0012165Zuletzt aktualisiert am
30.09.2009