Rechtssatz
Der Minderheit, deren Begehren um Entfernung eines bestellten, von ihr als untreu erklärten Verwalters von der Mehrheit abgelehnt wird, steht nicht das Recht zu, sich nach § 835 ABGB an den Richter um Abhilfe zu wenden.Der Minderheit, deren Begehren um Entfernung eines bestellten, von ihr als untreu erklärten Verwalters von der Mehrheit abgelehnt wird, steht nicht das Recht zu, sich nach Paragraph 835, ABGB an den Richter um Abhilfe zu wenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1936:RS0013729Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.05.2023