RS OGH 1936/2/11 3Ob77/36

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Veröffentlicht am 11.02.1936
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Norm

ABGB §139
ABGB §167a
ABGB §1042

Rechtssatz

Haben die Eltern die durch die Entbindung ihrer noch nicht selbsterhaltungsfähigen Tochter entstandenen Auslagen bestritten, so haben sie gegen den außerehelichen Vater des Kindes einen Ersatzanspruch, für dessen Höhe die Leistungsfähigkeit des außerehelichen Vaters die obere Grenze bildet.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 77/36
    Entscheidungstext OGH 11.02.1936 3 Ob 77/36
    Veröff: SZ 18/31

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1936:RS0009677

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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