RS OGH 1936/5/20 3Ob370/36, 7Ob121/57

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Veröffentlicht am 20.05.1936
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Norm

ABGB §171 a
ABGB §1042

Rechtssatz

Der gegen die Verlassenschaft des Vaters eines außerehelichen Kindes erhobene Anspruch auf Ersatz des geleisteten Unterhaltes hat zur Voraussetzung, daß der Vater des außerehelichen Kindes während der Zeit, für die der Ersatz begehrt wird, nach seinen Vermögensverhältnissen zur Leistung des gesetzlichen Unterhaltes verpflichtet war.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 370/36
    Entscheidungstext OGH 20.05.1936 3 Ob 370/36
    Veröff: SZ 18/90
  • 7 Ob 121/57
    Entscheidungstext OGH 27.03.1957 7 Ob 121/57

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1936:RS0048517

Dokumentnummer

JJR_19360520_OGH0002_0030OB00370_3600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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