Norm
ABGB §171 aRechtssatz
Der gegen die Verlassenschaft des Vaters eines außerehelichen Kindes erhobene Anspruch auf Ersatz des geleisteten Unterhaltes hat zur Voraussetzung, daß der Vater des außerehelichen Kindes während der Zeit, für die der Ersatz begehrt wird, nach seinen Vermögensverhältnissen zur Leistung des gesetzlichen Unterhaltes verpflichtet war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1936:RS0048517Dokumentnummer
JJR_19360520_OGH0002_0030OB00370_3600000_001