Norm
EO §156 IIIBRechtssatz
Gemäß § 8 MG einem Dritten abgeführte Mietzinsbeiträge sind nicht als Einkünfte der Liegenschaft im Sinne des § 156 EO anzusehen. Der Verpflichtete kann daher die Ausfolgung der bis zum Tage der Erteilung des Zuschlages gemäß § 8 MG abgeführten Mietzinse nicht beanspruchen.Gemäß Paragraph 8, MG einem Dritten abgeführte Mietzinsbeiträge sind nicht als Einkünfte der Liegenschaft im Sinne des Paragraph 156, EO anzusehen. Der Verpflichtete kann daher die Ausfolgung der bis zum Tage der Erteilung des Zuschlages gemäß Paragraph 8, MG abgeführten Mietzinse nicht beanspruchen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1936:RS0002794Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.03.2012