RS OGH 2015/4/23 1Ob493/36, 1Ob177/11b, 1Ob137/14z, 1Ob38/15t, 1Ob10/15z

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Veröffentlicht am 03.07.1936
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Rechtssatz

Die Ersitzung des Eigentums an einer Liegenschaft wird dadurch nicht verhindert, dass ein anderer auf diesem Grunde das Jagdrecht ausübt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1936:RS0009836

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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